Reisekostenregelung

Reisekostenregelung Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie gewährt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ihren Mitgliedern und Gästen zur Erfüllung satzungsgemäße Aufgaben Zuschüsse für Reisen zu Sitzungen und anderen Veranstaltungen. Der Umfang der Erstattung von Reisekosten ist von der finanziellen Lage der Gesellschaft abhängig. Es gilt der Grundsatz der Sparsamkeit. Mögliche Preisermäßigungen sollten auf jeden Fall in Anspruch genommen werden. Reisekosten werden in folgendem Umfang erstattet:

1. Fahrtkosten
1.1 Fahrpreis der Deutschen Bahn mit Zuschlägen z.B. für IC-und ICE-Züge.
1.2 Bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge wird der gefahrene Kilometer zwischen Wohn-/Arbeitsort und Sitzungsort mit 0,30 € erstattet. Bei Mitnahme einer weiteren Person erhöht sich die Erstattung um den Betrag von 0,02 € pro Person und Kilometer.
1.3 Parkgebühren werden erstattet.
1.4 Sonderfälle wie z.B. Autoreisezüge, Schiffs- und Flugreisen sind zu begründen und vorab mit dem Schatzmeister abzustimmen.
1.5 Für Fahrten am Sitzungs- und Wohnort sollten wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.

2. Verpflegungskosten
Verpflegungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

3. Übernachtungskosten
Kosten werden zu einem Maximalbetrag von 150,00 € pro Übernachtung und Zimmer erstattet.

4. Sonstige Kosten
Sonstige Reisekosten wie Tagungsgebühren müssen vom Schatzmeister vorher bewilligt werden.

5. Personenkreis
Fahrtkosten und Übernachtungskosten werden bei Teilnahme an Sitzungen des Vorstandes für Vorstandsmitglieder und geladene Gäste gezahlt sowie für die Teilnahme von benannten/gewählten Mitgliedern an Sitzungen von Kommissionen oder an Beiratssitzungen der assoziierten Gesellschaften. Ebenfalls werden die Kosten für Reisen von Mitgliedern des Vorstandes in Ausübung ihrer Vorstandsaufgaben übernommen. Dies gilt auch für Reisen der Vorstandsdelegierten zu Sitzungen der Dachorganisationen. Finden Sitzungen im Rahmen der Jahrestagung der Fachgesellschaft und des Berufsverbandes statt, werden die Reisekosten nicht erstattet.

6. Abrechnung der Reisekosten
Zur Erstattung der Reisekosten wird dem Schatzmeister ein Antragsformular (Anlage 1) mit den erforderlichen Unterlagen zugeleitet. Die Belege sind im Original einzureichen. Bei Pkw-Fahrten ist die tatsächlich gefahrene Wegstrecke in km und ggf. die Namen der Mitfahrer anzugeben. Die Belege sind auf die Rückseite des Abrechnungsformulars zu kleben. Aus Sicherheitsgründen ist die Anfertigung von Kopien der Belege empfehlenswert.

7. Bescheinigung
Der Zuwendungsempfänger erhält vom Schatzmeister auf Wunsch eine Abrechnung und eine Bescheinigung für das Finanzamt über die Höhe der Erstattung.

Diese Reisekostenregelung tritt am 15.05.2014 in Kraft.

Prof. Dr. Jens Fiehler
Schatzmeister

Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V.
Ernst-Reuter-Platz 10
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Fax: +49 (0)30 916070-22
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