Richtlinie der BÄK

Aktualisierung der Kriterien zur Feststellung des zerebralen Zirkulationsstillstandes

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 7. Dezember 2022

Die Kriterien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles werden von einer ständigen Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer regelmäßig überprüft und abhängig von relevanten Studiendaten aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte vor wenigen Monaten (Dtsch Arztebl 2022;119: A-1487 / B-1243; Dtsch Arztebl 2022; 119: A 1459/ B-1219). 

Für Radiologen und Neuroradiologen zu beachtende Neuerungen betreffen insbesondere den Einsatz der CT-Angiographie (CTA) bei ECMO-Behandlung.

Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einer venovenösen (Lungenbypass) und venoarteriellen ECMO (Herz- und Lungenbypass). Nach aktuellem Kenntnisstand ist nur bei PatientInnen mit einer venovenösen ECMO (Lungenbypass) die CTA zur Feststellung des zerebralen Zirkulationsstillstandes zuverlässig einsetzbar.

Empfohlen wird zudem, dass ein Spezialist für ECMO-Verfahren die CTA-Untersuchung begleitet und nach Rücksprache mit den verantwortlichen (Neuro-)Radiologen und MTRAs die korrekte Kontrastmittelgabe sicherstellt. Außerdem können nun CTA-Untersuchungen zur Feststellung des zerebralen Zirkulationsstillstands - bei allerdings etwas geringerer Sensitivität -  bei PatientInnen mit Kalottendefekten verwendet werden.

Detailliertere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Open Access-Publikation in der Clinical Neuroradiology über diesen Link: https://link.springer.com/article/10.1007/s00062-022-01229-z