Promotionsstipendium der DGNR

Promotionsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie

Präambel

Die DGNR schreibt jährlich 5 Promotionsstipendien aus, die dazu dienen sollen, junge Mediziner*innen für die Neuroradiologie zu begeistern, exzellenten wissenschaftlichen und fachlichen Nachwuchs an die Neuroradiologie zu binden und die Neuroradiologie an allen universitären Standorten Deutschlands zu fördern.

Antragstellung

Anträge können einmal jährlich gemeinsam von Studierenden und ihren Betreuer*innen eingereicht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) sowie im DGNR-Newsletter.
Das Stipendium soll innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung angetreten werden.

Die Betreuenden sollten Doktorvater oder Doktormutter sein. Diese müssen ein entsprechendes Promotionsrecht besitzen. Studierende müssen zum Förderbeginn an ihrer Universität für die entsprechende Promotion zugelassen und angemeldet sein. Studierende und Betreuende müssen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie sein. Die Promotion muss sich mit einem neuroradiologischen Thema beschäftigen und sollte an einem neuroradiologischen Institut oder einer neuroradiologischen Sektion mit Lehrauftrag durchgeführt werden.

Die Reviewer werden aus dem Personenkreis der NUNRAD durch den Vorstand der DGNR bestimmt (n=5). Diese wählen bis zu 10 Bewerbungen aus, die zu einem Kurzvortrag (Pitch) im Rahmen eine Online-Assessments eingeladen werden. Aus dieser Vortragsrunde ergeben sich dann die 5 Stipendiaten.

Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr, der Förderbetrag 500 € monatlich. In den Jahren der Laufzeit ist die Teilnahme an der Jahrestagung der DGNR kostenfrei. Das Stipendium ist als zusätzliche Finanzierung, unabhängig von BAföG oder vergleichbaren Leistungen, vorgesehen.

Ein gleichzeitiges Promotionsstipendium durch andere Fachgesellschaften oder Förderinstitutionen ist ausgeschlossen.
Das Stipendium kann nicht mit einer hauptberuflichen entgeltlichen Tätigkeit kombiniert werden.

Für die Präsentation der Ergebnisse können zusätzlich einmalig Reisemittel in Höhe von 250 € beantragt werden.

Unterlagen

Der Projektantrag soll folgende Dokumente enthalten:

  1. Titel des Projektes
  2. Zusammenfassung (max. 200 Wörter)
  3. Wissenschaftlicher Hintergrund und Vorarbeiten der Arbeitsgruppe auf dem Forschungsgebiet
  4. Zukünftig geplantes Arbeitsprogramm
  5. Angaben zur Finanzierung des Projektes
  6. Individuelles Mentoringkonzept
  7. Literaturverzeichnis der in der Projektbeschreibung zitierten Arbeiten
  8. Lebenslauf der Doktorandin bzw. des Doktoranden sowie der Betreuer:innen
  9. Datum und Unterschriften der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten und der Betreuer:innen

Bei der Antragstellung ist die genannte Ordnungszifferung einzuhalten.
Die Ordnungsziffern 1–7 dürfen einen Umfang von maximal drei DIN-A4-Seiten, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11, 2,5cm Rand, nicht überschreiten.

Einreichung

Zur Einreichung ist ein Formular auszufüllen, das auf der Homepage der DGNR veröffentlicht wird. Über dieses sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.

>> Hier finden Sie das Bewerbungsformular

Sollten Fragen bestehen, können Sie diese an die Geschäftsstelle der DGNR unter gerne stellen.dgnr@neuroradiologie.de

Bewerbungsfrist:

  • 15. Oktober

Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt.
Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Abschlussbericht / Publikation

Publikationen unter Beteiligung der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten müssen einen Hinweis auf die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) als Förderer enthalten und der DGNR gemeldet werden.

Nach Ablauf des Stipendiums sind die Ergebnisse als Abstract einzureichen und auf der Jahrestagung der DGNR als Poster oder Vortrag zu präsentieren.
Diese Präsentation ersetzt den schriftlichen Abschlussbericht.