Neue Prüfungsordnung von DeGIR und DGNR

Berlin, im April 2020


Informationsschreiben des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie e.V. zur neuen Prüfungsordnung von DeGIR und DGNR

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum 01.07.2020 tritt eine neue Prüfungsordnung für die DeGIR-/DGNR-Zertifizierung in Kraft. Alle nach diesem Datum eingehenden Anträge werden nach der neuen Ordnung begutachtet und geprüft.

Die Änderungen der Prüfungsordnung betreffen vor allem die neuroradiologischen Module E und F, sowie die Gestaltung der Prüfungsabnahme.

Bereits im Herbst 2019 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie eine Satzungsänderung beschlossen und die Ausrichtung von Zertifizierung in die Satzung der Fachgesellschaft aufgenommen (https://www.dgnr.org/de-DE/35/satzung).

Die zunehmende Anzahl interessierter Kolleginnen und Kollegen besonders in den Neuromodulen E und F machte eine Umstrukturierung der Prüfungsabläufe erforderlich. Das bedeutet die Umstellung der Prüfung von den mündlichen Fachgesprächen hin zu einer interaktiven Prüfung in der Lehr- und Lernplattform conrad der Deutschen Röntgen-gesellschaft e.V.

Die ersten Erfahrungen mit dem neuen, elektronischen Prüfungsformat, das erstmals auf dem neuroRAD 2019 im Modul E zum Einsatz kam, sind ermutigend. Sie haben uns dazu veranlasst, auch das Modul F rein elektronisch zu prüfen und eine entsprechende Änderung der Prüfungsordnung vorzunehmen. Um den “Praxischarakter“ der mündlichen Fall-prüfungen nicht vollständig aufzugeben, werden wir den Kandidatinnen und Kandidaten im Modul F – anders als in Modul E – keine abgeschlossenen Fälle vorlegen. Geplant ist vielmehr, einzelne Bildreihen aufzurufen, die die in diesem Modul oftmals schwierige Entscheidungsfindung hinsichtlich der Wahl der Interventionellen Methode stärker betonen und die Fähigkeit des Kandidaten zur richtigen Entscheidung abfragen.

Im Zuge der Prüfungsnovellierung hat der Vorstand der DGNR darüber hinaus beschlossen, die Zulassungsbedingungen zur Prüfung zu präzisieren und von den Kandidatinnen und Kandidaten eine höhere Transparenz hinsichtlich der Dokumentation ihrer Fallzahlen zu verlangen. Im Modul F haben wir die persönlichen Fallzahlen und auch die Fallzahlen, die in der Arbeitsumgebung des Kandidaten zu erbringen sind, angehoben. Wir tragen damit den Qualitätsansprüchen Rechnung, die wir als Neuroradiologen mit dem Zertifizierungs-programm verbinden – Qualitätsansprüche, die auch von der Gesundheitspolitik gefordert und nicht zuletzt von unseren Patientinnen und Patienten zurecht erwartet werden.

Das Zertifizierungsprogramm von DeGIR und DGNR war in den vergangenen Jahren ein absolutes Erfolgsmodell. Seit 2012 haben 377 Fachärzte für Radiologie mit oder ohne Schwerpunktbezeichnung das Modul E erworben, 257 Neuroradiologen das Modul F.

Wir sind uns sicher, mit der neuen Prüfungsordnung einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit unseres Zertifizierungssystems und unseres Fachs geleistet zu haben.

Mit kollegialen Grüßen

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie

Information DeGIR-/DGNR-Zertifizierungsprogramm

Seit dem Jahr 2012 bietet die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V. (DGNR) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimalinvasive Therapie (DeGIR) Zertifikate für die neuro-interventionellen Eingriffe an.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter:
https://www.degir.de/de-DE/2525/degir-dgnr-zertifizierung/

Die Informationen zur neuen Prüfungsordnung finden Sie unter:
https://www.degir.de/de-DE/2729/fachpruefung/